1 Unsere Grundsätze und Werte

Als Konzerngesellschaft der SBB ist die zb Zentralbahn AG (nachfolgend Zentralbahn) auf gemeinsame Werte mit der SBB verpflichtet. Der vorliegende Kodex legt in Übereinstimmung mit dem Verhaltenskodex der SBB Verhaltensregeln für das korrekte Handeln im Geschäftsalltag fest. Unser Handeln soll sowohl den gesetzlichen Anforderungen als auch hohen ethischen Ansprüchen genügen.

Dieser Verhaltenskodex wurde vom Verwaltungsrat verabschiedet und orientiert sich an den zehn Prinzipien des Global Compacts der Vereinten Nationen . Wir alle verpflichten uns als Mitarbeitende der Zentralbahn, die Regeln dieses Verhaltenskodexes als Grundlage für all unser Handeln im Geschäftsalltag zu beachten. Damit bürgen wir für Sicherheit, Qualität sowie Nachhaltigkeit im Interesse unserer Kunden, schaffen die Voraussetzungen für ein integres Arbeitsumfeld und fördern und schützen den guten Ruf der Zentralbahn sowie des SBB Konzerns.

Auch von unseren Geschäftspartnern erwarten wir, dass sie diese Wertgrundsätze teilen und sicherstellen, dass ihre Aktivitäten den Grundsätzen dieses Verhaltenskodexes entsprechen.

2 Unser Verhalten

2.1 Umgang mit Menschen  

Schutz der Persönlichkeit: Wir gehen anständig, fair und respektvoll miteinander um. Wir schützen die Persönlichkeit der Mitmenschen und dulden keinerlei Ausgrenzung.

Diskriminierung, Mobbing und Belästigung: Wir bieten allen Mitarbeitenden Chancengleichheit bei ihrer beruflichen Entwicklung. Wir tolerieren weder Diskriminierungen, Mobbing noch Belästigungen sexueller oder persönlicher Natur von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der Religion, des Alters, der Herkunft, der sexuellen Orientierung, von Behinderungen oder der politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung.

Gesundheit und arbeitsgesetzliche Vorgaben: Wir schützen die Gesundheit unserer Mitarbeitenden. Wir beachten die massgebenden rechtlichen Vorschriften und Regelungen und bieten einwandfreie Arbeitsbedingungen.

2.2 Umgang mit Sicherheit

Schutz und Prävention: Wir schützen bei all unseren Aktivitäten immer zuerst die Menschen. Neben dem prioritären Schutz von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern schützen wir auch unsere Werke, Anlagen, Gebäude und das Rollmaterial. Wir vermeiden durch permanentes und vorausschauendes sicherheits- und risikobewusstes Verhalten Schaden.

Sicherheitsrechtliche Vorgaben: Sicherheit hat bei uns oberste Priorität. Wir halten die einschlägigen sicherheitsrechtlichen Vorgaben und Standards ein.

2.3 Umgang mit Informationen  

Kommunikation: Wir pflegen mit allen Anspruchsgruppen einen offenen Dialog und zeigen Verantwortung für Umwelt, Gesellschaft und die Schweiz. Wir kommunizieren transparent, ehrlich, verständlich sowie ziel- und stufengerecht gegenüber unseren Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern, Aktionären, den Aufsichtsbehörden, der Politik und interessierten Öffentlichkeit sowie gegenüber den Medien.

Datenschutz: Wir behandeln Daten von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern mit aller Sorgfalt und Vertraulichkeit. Die Bearbeitung dieser Daten erfolgt ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und der internen Regelungen.

Informationssicherheit: Wir gehen sorgfältig mit Informationen und Daten um. Wir geben keine vertraulichen Informationen über die Zentralbahn, deren Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern an Dritte weiter und nutzen bei der internen oder vertraulichen Informations- oder Datenablage vertraglich geregelte IT-Dienstleistungen der Zentralbahn.  

2.4 Umgang mit Interessensbindungen und Zuwendungen

Interessenkonflikte: Wir vermeiden alle Situationen, in denen die persönlichen Interessen im Widerspruch zur Aufgabenerfüllung im Unternehmen stehen und machen dem Unternehmen keine Konkurrenz. Tritt ein Interessenkonflikt ein oder sind wir unsicher darüber, informieren wir umgehend und unaufgefordert die vorgesetzte Person.

Bestechung und Korruption: Wir tolerieren keinerlei Bestechung oder andere Korruption. Zuwendungen wie Geschenke, Einladungen, Zahlungen, Gefälligkeiten oder andere Vorteile von oder an Dritte sind unzulässig. Ausnahmen betreffend geringfügige Zuwendungen werden in internen Vorgaben festgelegt.

2.5 Umgang im Wettbewerb

Wettbewerbsrecht: Wir treffen keine Absprachen mit Wettbewerbern oder Geschäftspartnern, welche eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung bezwecken oder bewirken. Wir behindern keine Wettbewerber und beuten keine Geschäftspartner aus.

Vergabe von Aufträgen: Bei der Vergabe von Aufträgen halten wir uns an die massgebenden gesetzlichen Vorgaben und internen Regelungen. Wir behandeln alle Anbieter und Lieferanten gleich und sorgen für ein faires und transparentes Verfahren.

2.6 Umgang mit Vermögenswerten

Vermögenswerte Dritter: Wir respektieren die Vermögenswerte Dritter. Insbesondere beachten wir auch die gesetzlichen Regeln für die Nutzung von fremdem geistigem Eigentum.

Vermögenswerte der Zentralbahn: Wir gehen mit Arbeitsmitteln, Einrichtungsgegenständen und allen übrigen Vermögenswerten der Zentralbahn sorgfältig um. Wir nutzen die uns zur Verfügung gestellten Arbeits- und Hilfsmittel ausschliesslich zu geschäftlichen oder anderen bewilligten Zwecken und tolerieren keine missbräuchliche Verwendung oder absichtliche Beschädigung. Wir sorgen dafür, dass das geistige Eigentum der Zentralbahn in geeigneter Weise geschützt und von Dritten respektiert wird.

2.7 Umgang mit Finanzen  

Geldwäscherei: Wir halten die einschlägigen gesetzlichen Verpflichtungen zur Geldwäscherei ein.

Steuern: Wir halten uns an die geltenden Steuervorschriften. Wir leisten keine Mithilfe zur Steuerhinterziehung bzw. zu Steuerbetrug durch unsere Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Geschäftspartnern oder Dritte.

Rechnungslegung: Wir sorgen für eine korrekte Rechnungslegung nach anerkannten Prinzipien und gesetzlichen Vorgaben. Wir stellen sicher, dass die finanzielle Abbildung des Geschäfts korrekt erfolgt.

Abgeltungen: Die Einhaltung der subventionsrechtlichen Vorgaben hat bei uns oberste Priorität. Wir sorgen für eine Anwendung der gesetzlichen wie auch der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.

2.8 Umgang mit der Umwelt  

Klima und Energie: Wir leisten einen signifikanten Beitrag zur Eindämmung der Klimaerwärmung, steigern unsere Energieeffizienz und setzen auf erneuerbare Energien.

Umgang mit Ressourcen: Wir beschaffen und verwenden unsere Ressourcen wirtschaftlich, effizient, verantwortungsvoll und umweltschonend. Zusammen mit Partnern und Lieferanten gestalten wir unsere gesamte Wertschöpfungskette umweltgerecht und behalten Materialien, wenn immer möglich im Stoffkreislauf.

Umweltrecht: Wir halten die geltenden Umweltgesetze und -standards ein.

3 Vertrauliche Compliance-Meldestelle (Whistleblowing)

Die Zentralbahn toleriert keinerlei Verstösse gegen gesetzliche Bestimmungen, diesen Verhaltenskodex oder andere Regelungen. Verstösse werden gemäss den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen sanktioniert, können zu einer Auflösung der bestehenden vertraglichen Beziehung und/oder zu Strafverfahren führen.

Mitarbeitende melden vermutete oder tatsächliche Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex oder andere interne Regelungen sowie rechtswidrige Handlungen an ihre vorgesetzte Stelle.

Zudem steht die vertrauliche Compliance-Meldestelle der SBB (unter der Internetadresse: www.compliance.sbb.ch) auch für entsprechende Meldungen von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern der Zentralbahn zur Verfügung. An die Compliance-Meldestelle der SBB gemeldete Vorfälle werden nach einem standardisierten Prozess vertraulich – auf Wunsch auch anonym - entgegengenommen und vertraulich untersucht. Alle gelieferten Informationen, einschliesslich der Identität des Hinweisgebers, werden vertraulich behandelt.

Personen, welche vermutete oder tatsächliche Verstösse in gutem Glauben melden, haben keine Nachteile zu befürchten.  

Stansstad, 02.09.2022  

Anton Häne, Präsident des Verwaltungsrates

Michael Schürch, Geschäftsführer