Folgendes ist nicht gestattet:

  1. Sitzen und Liegen auf Boden und Treppen.
  2. Fahren mit Fahrzeugen aller Art (auch mit Zweirädern, Skateboards, Rollschuhen und dergleichen) auf Perrons, Rampen, Treppen, in Hallen, Passagen und Unterführungen, mit Ausnahme von Invaliden fahrzeugen für den Reiseverkehr und bewilligten Fahrten.
  3. Abstellen von Fahrzeugen aller Art (inkl. Fahrräder) ausserhalb der vorgesehenen Parkflächen.
  4. Versperren von Zugängen (insbesondere Rettungs- und Fluchtwege).
  5. Rauchen in den bezeichneten Nichtraucherzonen.
  6. Mitführen freilaufender Tiere.
  7. Verunreinigen (auch durch Kaugummi, Zigarettenstummel, Spucken, Urinieren usw.) und Deponieren von Abfall ausserhalb der vorgesehenen Behälter.
  8. Unberechtigter Aufenthalt in Warteräumen.
  9. Plakatieren, Werbung, Verteilaktionen und Warenangebote, Kundgebungen, Darbietungen, Sammel- und Unterschriftenaktionen, Foto- und Filmaufnahmen mit Installationen und übrige Tätigkeiten des gesteigerten Gemeingebrauchs ohne Bewilligung.
  10. Betteln.
  11. Abspielen von Tonträgern.
  12. Ungebührliches Verhalten wie insbesondere störendes Auftreten gegenüber anderen Kundinnen und Kunden oder gegenüber SBB Personal und SBB Beauftragten.
  13. Füttern von Vögeln und anderen Tieren.

Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Zentralbahn ist Folge zu leisten. Verstösse gegen die Bahnhofordnung können zu Wegweisung, Strafverfolgung und Schadenersatzforderungen führen. Wir bieten Sie höflichst um Ihr Verständnis.