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Bestimmungen zur Nutzung der Infrastruktur der Zentralbahn.
Im Rahmen der Bahnreform vom 1. Januar 1999 wird es den Bahnen ermöglicht, fremde Bahninfrastrukturen zu nutzen.
Das Netz der Zentralbahn umfasst die beiden Strecken Luzern-Stans-Engelberg sowie Luzern-Brünig-Interlaken.
Die Koordination der Trassenvergabe übernimmt die Betriebsführung der Zentralbahn in Stansstad.
Alle Details und Preiskonditionen finden Sie hier:
Leistungskatalog 2010 
AGB 
Infrastrukturdaten  |
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